IVM Performance Mai 2016

Archiv

Alle Ausgaben

Editorial

Geladene Stimmung

Nun ist die Elektromobilität wieder in aller Munde. Nicht, weil sie so überaus erfolgreich wäre, nicht, weil der ganz große Durchbruch bei der Batterieentwicklung gelungen wäre, sondern weil die Bundesregierung beschlossen hat, den Absatz von Elektroautos mit insgesamt 1,2 Mrd. Euro zu fördern, die zur Hälfte von der deutschen Automobilindustrie getragen werden.

 

Mehr lesen

E-Mobilität

Nachhaltiges Fördern statt Kaufprämie

Wer das Glück hatte, einen BMW C evolution, eine KTM-Freeride, einen Piaggio MP3 Hybriden, oder die E-Scooter von Kreidler, Peugeot und Yamaha zu fahren, ist tief beeindruckt von der faszinierenden Kraft, der Dynamik und Innovationskraft dieser E-Bikes. Dennoch finden sich diese beispielhaften Elektromotorräder und -roller nicht gerade auf den vorderen Plätzen der Zulassungsstatistik.

Mehr lesen
KTM Freeride E

EU verklagt Deutschland wegen Detail im Motorradführerscheinrecht

Der Stufenführerschein A2 ist nach Meinung vieler Experten ein vernünftiges Instrument bei der Hinführung junger Fahrerinnen und Fahrer zu großen Maschinen. Doch dieser Stufenführerschein erfordert natürlich auch die Anschaffung eines weiteren, größeren Motorrads nach Ablauf der zweijährigen Stufe – oder aber direkt den Kauf einer gedrosselten Variante. Die EU-Vorgabe für Inhaber des Stufenführerscheins A2 begrenzt die erlaubte Leistung der Motorräder dieser Fahrerlaubnisklasse auf 35 kW bzw. auf 48 PS, limitiert gleichzeitig aber auch das ungedrosselte Ausgangsfahrzeug für eine mögliche Leistungsreduktion, das demnach nicht mehr als 70 kW bzw. als 96 PS haben darf. Bisher verzichtete die Bundesregierung auf diese enge EU-Auslegung und erlaubte auch die Drosselung stärkerer Maschinen auf 48 PS für den A2-Führerschein.

Mehr lesen
Flagge EU