IVM Performance Mai 2016

EU verklagt Deutschland wegen Detail im Motorradführerscheinrecht

Der Stufenführerschein A2 ist nach Meinung vieler Experten ein vernünftiges Instrument bei der Hinführung junger Fahrerinnen und Fahrer zu großen Maschinen. Doch dieser Stufenführerschein erfordert natürlich auch die Anschaffung eines weiteren, größeren Motorrads nach Ablauf der zweijährigen Stufe – oder aber direkt den Kauf einer gedrosselten Variante. Die EU-Vorgabe für Inhaber des Stufenführerscheins A2 begrenzt die erlaubte Leistung der Motorräder dieser Fahrerlaubnisklasse auf 35 kW bzw. auf 48 PS, limitiert gleichzeitig aber auch das ungedrosselte Ausgangsfahrzeug für eine mögliche Leistungsreduktion, das demnach nicht mehr als 70 kW bzw. als 96 PS haben darf. Bisher verzichtete die Bundesregierung auf diese enge EU-Auslegung und erlaubte auch die Drosselung stärkerer Maschinen auf 48 PS für den A2-Führerschein.

Flagge EU

Diesem liberalen Ansatz will die EU jetzt einen Riegel vorschieben und hat die Bundesrepublik Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Daher bereitet Deutschland eine EU-konforme Anpassung der deutschen Fahrerlaubnisverordnung vor, um einer erwarteten Zwangsanpassung zuvorzukommen.

Noch im Juli soll die erwartete Umsetzung der Forderungen aus Brüssel in das nationale Recht übernommen werden. Anders als sonst, gibt es aber aufgrund der anhängigen Vertragsverletzung in diesem Sonderfall keinen Bestandschutz. Das hieße, wer ab dem Sommer mit einem A2-Führerschein ein gedrosseltes Fahrzeug mit einer Ausgangsleistung von mehr als 70kW bewegt, würde streng genommen ohne eine gültige Fahrerlaubnis unterwegs sein. Ob von den Bundesländern eine entsprechende Ahndung derartiger Verstöße angeordnet wird, bleibt offen. Letztendlich war es ja auch der Bundesrat, der diese europäische Regel nicht umsetzen wollte.