IVM Performance Januar 2020

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Editorial

1A ins neue Jahr

Der letzte Tag im alten Jahr brachte noch ein Mobilitäts-Angebot, das nun das neue Jahr einläutet: Seit dem 31. Dezember 2019 können jetzt auch in Deutschland Autofahrer mit leichten Rollern und Motorrädern mit 125 Kubikzentimeter der Führerscheinklasse A1  fahren.

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Erfolgsstart

Neuer A1 mit B bringt auch starke Automatik-Nachfrage mit sich

Seit dem letzten Tag des alten Jahres ist das neue Gesetz in Kraft. Autofahrer mit  5-jähriger Fahrpraxis und einem Mindestalter von 25 Jahren können sich seit dem 31. Dezember 2019 bei den Fahrschulen zu einer prüfungsfreien Ausbildung zum Führen von Rollern und Motorrädern mit 125 Kubikzentimeter anmelden.

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A1 in B Kachel

Neues Mobilitätsangebot für junge Leute

Vor-Reiter Nordrhein-Westfalen

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett nutzt als erstes der alten Bundesländer die gesetzliche Möglichkeit, den Moped-Führerschein mit 15 Jahren zu beschließen. Somit können junge Menschen in NRW diese Lizenz  ein Jahr früher erwerben. Das Kabinett hat gestern (14. Januar 2020) die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Führerscheinklasse AM  von 16 auf 15 Jahre beschlossen.

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AM mit 15 Kachel

Positiv das Jahr beendet

Trocken, warm und oft sehr sonnig – so lässt sich das Jahr 2019 zusammenfassen. Was jedoch für einige Menschen anstrengend und kräftezehrend war, hat sich für die Motorradbranche als positiv herausgestellt. Denn: warm und trocken, das sind die idealen Bedingungen für Motorradfahrer.

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