IVM Performance Januar 2020

Erfolgsstart

Neuer A1 mit B bringt auch starke Automatik-Nachfrage mit sich

Seit dem letzten Tag des alten Jahres ist das neue Gesetz in Kraft. Autofahrer mit  5-jähriger Fahrpraxis und einem Mindestalter von 25 Jahren können sich seit dem 31. Dezember 2019 bei den Fahrschulen zu einer prüfungsfreien Ausbildung zum Führen von Rollern und Motorrädern mit 125 Kubikzentimeter anmelden.

A1 in B Kachel

Beim IVM liefen seit Jahresbeginn die Telefone heiß. Nicht jeder kam auf die Idee, sich direkt bei der Fahrschule seines Vertrauens zu melden und genau dort sind die A1-Starter bestens untergebracht. Die Fahrschulen sind gut vorbereitet, wie eine kleine Zufallsumfrage ergab, Informationen über Ausbildungsinhalte- und Dauer, und insbesondere zu den Gesamtkosten, die regional abweichen können, waren sofort präsent. Kein Wunder, denn seit dem ersten Werktag im neuen Jahr erlebten die versierten Ausbilder einen regelrechten Run auf die neue Mobilitätsmöglichkeit A1 mit B.

Neu ist auch die verstärkte Nachfrage nach Automatikfahrzeugen, also 125-er Rollern, für die praktische, aber prüfungslose Ausbildung. Laut der Verordnung, in der die Fahrzeuge zur Ausbildung und Prüfung beschrieben sind, ist der Einsatz von Automatik-Rollern genauso problemlos möglich, wie die Schulung auf Elektrorollern oder –Motorrädern, die ja ebenfalls schaltfrei sind. Da viele Fahrschulen nun auf die verstärkte Nachfrage reagieren und sich 125-er Motorroller für die neue Interessentengruppe A1-Ausbildung Motorroller anschaffen, ergibt sich ein erster Markt bereits durch die Fahrschulen, bevor die neuen A1-Absolventen dann den ohnehin schon starken 125-er Markt (Kraftroller plus 19 Prozent, Krafträder plus 4,38 Prozent im letzten Jahr) kräftig beflügeln.  

    

Weitere Informationen zu A1 in B, aber auch zu allen anderen Zweirad-Führerscheinen finden Sie unter www.zweiradfuehrerschein.de