Pressemitteilungen

A1 in B - Die neue Leichtigkeit

Neu in 2020: Leichte 125-er Roller und Motorräder mit dem Autoführerschein fahren

07. Januar 2020 Essen (IVM) Was muss ich tun, um mit dem Autoführerschein leichte Roller und Motorräder fahren zu können? Ich muss mindestens 25 Jahre alt sein und den Autoführerschein seit 5 Jahren besitzen!
Und dann? Fahrschule des Vertrauens anrufen, anmelden und 13,5 Stunden Theorie- und Praxisausbildung leisten. Danach wird die Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse 125 Kubikzentimeter in den Führerschein B eingetragen. Und schon kann ich aufsteigen, z.B. auf den 125-er Roller oder ein entsprechendes leichtes Motorrad, um den Spritpreisen und dem Verkehrs-Chaos ein Schnippchen zu schlagen und ohne Prüfung A1 mit B zu fahren!

Basierend auf einer Initiative des Bundesverkehrsministers können ab sofort leichte Roller und Motorräder (125 Kubikzentimeter) mit entsprechenden Voraussetzungen und Ausbildung auch mit dem Autoführerschein gefahren werden. Der Bundesrat beschloss das Gesetz am 20. Dezember, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte umgehend und seit dem 31.12.2019 können die Fahrschulen bereits die Ausbildung anbieten.

Weiterführende Informationen zu dieser neuen Regelung und allen Zweirad-Führerscheinklassen unter www.zweiradfuehrerschein.de