IVM Performance September 2026
Verkehrsministerium stellt den Entwurf zur Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen vor
Nach einer gefühlten Dekade voller Diskussionen und Ankündigungen zur Neugestaltung der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) hat das Verkehrsministerium jetzt einen Entwurf vorgestellt. Die neue Verordnung soll künftig FGBV heißen – also „Verordnung über die Genehmigung und den Betrieb von Fahrzeugen“.
Der IVM begrüßt, dass die Bundesregierung die über viele Jahre gewachsene Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) jetzt grundlegend überarbeiten möchte. Mit der neuen Verordnung soll das Ganze übersichtlicher werden und besser mit den europäischen Vorschriften zur Fahrzeuggenehmigung sowie den entsprechenden UN-Regelungen zusammenpassen.
Die StVZO wird hierbei in ihrer bisherigen Form geteilt. Die rein technischen Bau- und Betriebsvorschriften wandern in die FGBV, die wiederkehrenden technischen Prüfungen (HU) in eine weitere neue Verordnung zur technischen Fahrzeugprüfung RTPV.
Ein Hintergrund für die RTPV ist auch die anstehende Neufassung der EU-Richtlinie 2014/45/EU zur regelmäßigen technischen Fahrzeugüberwachung. Deutschland will diese Weiterentwicklung der europäischen Harmonisierung nutzen, um sein nationales Fahrzeugüberwachungsrecht zu modernisieren und neu zu strukturieren.
Das Ziel der FGBV ist vor allem, die teilweise ziemlich komplexen technischen Vorgaben übersichtlicher und verständlicher zu machen. Nationale Sonderregelungen zu den bereits geltenden europäischen technischen Vorgaben sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Dafür werden die bisherigen Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO grundlegend überarbeitet. Für Bestandsfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2029 erstmals in Verkehr gekommen sind, sollen aber die zum jeweiligen Stichtag geltenden Vorschriften weiterhin Anwendung finden.
Auch bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis soll sich einiges ändern. Künftig werden sich die Anforderungen im Wesentlichen an den technischen Vorgaben aus den europäischen EU-Typgenehmigung sowie an den entsprechenden UN-Regelungen orientieren. Auch bei der Genehmigung von Einzelfahrzeugen und bei technischen Änderungen an Fahrzeugen sollen diese als nationale Anforderungen übernommen werden. Dies betrifft insbesondere Fahrzeugumbauten, Kleinserien sowie Sonderfahrzeuge, bei denen für Typgenehmigungen festgelegten Anforderungen nicht vollständig auf einzelne Fahrzeuge oder geringe Stückzahlen übertragen werden können. Wobei in der Fahrzeugklasse L unvollständige Fahrzeuge, die später die Grundlage für diverse Um- und Aufbauten darstellen, so gut wie nicht vorkommen.
Kurz gesagt: Die StVZO wird zur FGBV in Kombination mit der RTPV und bekommt somit einen kräftigen Umbau – mit dem Ziel, sie übersichtlicher, verständlicher und weniger bürokratisch zu machen. Ob sich dies am Ende auch in der Praxis wiederfindet, bleibt aber abzuwarten.
Eine praxistaugliche Umsetzung dient nicht nur dem Bürokratieabbau und der Planungssicherheit für alle Wirtschaftakteure, sondern hilft auch bei einer einheitlichen Anwendung durch die zuständigen Prüf- und Überwachungsorganisationen. Rechtssichere Übergangs- und Ausnahmeregelungen sowie eine eindeutige Zuordnung der einschlägigen europäischen, nationalen und internationalen Vorschriften sind ebenfalls zwingend notwendig. Es besteht also noch Klärungsbedarf, aber der erste Schritt zur Modernisierung der über Jahrzehnte gewachsenen und am Ende nicht immer übersichtlichen StVZO ist getan.
Die Umsetzung ist für den Beginn des Jahres 2029 geplant.