IVM Performance November 2025

4. Führerscheinrichtlinie der EU veröffentlicht

Seit nunmehr 2,5 Jahren überarbeitet die Europäische Kommission die Führerscheinrichtlinie, die europaweit Vorgaben zur Erteilung und zur Gültigkeit von Führerscheinen macht.  Der erarbeitete Kompromiss wurde nun vom EU-Parlament angenommen und am 5. November 2025 bereits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Für die Zweiradbranche bleiben gravierende Änderungen aus.

Im März 2023 hat die Europäische Kommission ihre Vorstellungen zur Überarbeitung der Vorschriften zum Führerschein vorgestellt. Im Gegensatz zur dritten Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006 hatte die Kommission für die Zweiradklassen diesmal keine grundsätzlichen Änderungen vorgesehen.

 

Dies sollte sich aber mit der Position der federführenden Berichterstatterin des europäischen Parlaments aus dem Sommer 2024 schlagartig ändern. Das heftig und vor allem kontrovers diskutierte Papier der federführenden französischen Parlamentarierin Karima Delli sorgte für einige Aufreger. Auch der Zugang zum motorisierten Zweirad sollte mit recht drastischen Mitteln wie der Anhebung des Mindestalters und radikalen technischen Beschränkungen erschwert bzw. unattraktiv gemacht werden. Eine Mobilitätsverhinderung in Reinform.

 

Glücklicherweise fanden diese Ideen aber nur wenige Befürworter im europäischen Parlament. Gerade aus Deutschland kam viel Unterstützung für den Zweiradsektor, so dass der erste Beschluss des Parlaments wieder in Richtung des Ansatzes der Kommission ging.

 

Die anschließenden Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Ministerrat fanden nach der Europawahl im Herbst statt. Die beiden europäischen Institutionen haben sich anschließend auf einige Änderungen im europäischen Fahrerlaubnisrecht geeinigt.

 

Das EU-Parlament hat nun am 21. Oktober den ausgehandelten Kompromiss angenommen, der unter anderem die Einführung eines digitalen Führerscheins bis spätestens 2030 vorsieht, der dann auf dem Smartphone gespeichert werden kann. Die Gültigkeit des Führerscheins soll auf 15 Jahre begrenzt werden. Zudem werden Fahrverbote EU-weit anerkannt und eine zweijährige Probezeit sowie das begleitete Fahren ab 17 Jahren EU-weit eingeführt. Eine Erhöhung des zulässigen Gewichts für Wohnmobile der Klasse B auf bis zu 4.250 kg tritt ebenfalls in Kraft. Für die Zweiradklassen bleibt alles beim Status Quo.

 

Leider gab es auch keine allgemeine Anerkennungspflicht von nationalen Fahrerlaubniserweiterungen wie dem B196. Nur Staaten, die für ihr Hoheitsgebiet eine entsprechende Regelung haben, müssen auch die der anderen Staaten anerkennen.

Die neuen Vorschriften treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 05. November 2025 in Kraft. Die EU-Staaten haben danach drei Jahre Zeit, diese neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und ein weiteres Jahr, sich auf ihre konkrete Anwendung vorzubereiten.