Seit der Einführung der prüfungslosen PKW-Führerschein-Erweiterung B196 ist die 125-Klasse von starkem Wachstum geprägt. Immens beliebt und fast gleichermaßen erfolgreich, präsentieren sich Roller und leichte Motorräder dieser Klasse. So wurden bis einschließlich Oktober 2022 insgesamt 65.420 Roller und Motorräder mit 125 cm³ zugelassen, mit 32.992 Leichtkraftrollern rangiert dieses Segment nur ganz knapp vor den 32.428 zugelassenen Leichtkrafträdern.
Doch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum haben die Roller mit einem Plus von 19,4 Prozent, gegenüber 1,7 Prozent bei den Motorrädern, einen kräftigen Satz nach vorne gemacht. Dass sich auch die Kleinkraftradzahlen mit 50 cm³ positiv entwickeln (27.435 verkaufte Fahrzeuge bis Oktober 2022), basiert auch auf der bundesweiten Ausweitung der Fahrerlaubnis „AM mit 15“*.
Für alle Neueinsteiger in die Zweiradmobilität, die jetzt z.B. mit B196 ein 125 cm³ Fahrzeug - ob mit klassischem Verbrenner oder E-Antrieb – ihr Eigen nennen, wurde vom Industrie-Verband Motorrad in Kooperation mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Institut für Zweiradsicherheit (ifz) die Broschüre „125er Mobilität“ herausgegeben: https://www.ifz.de/wordpress/wp-content/uploads/2022/06/125er_2022_.pdf
Und alle, die „Young & Safe“ unterwegs sein wollen, finden hier die besten Tipps für den sicheren Umgang mit 125-ern Rollern und Motorädern: https://www.ifz.de/Young-and-Safe_Broschuere_2021.pdf
*AM mit 15: Mindestalter 15 Jahre, 50 cm³, max. 45 km/h