28 Jahre nach der Einführung und der fast vollständigen Marktabdeckung wird es nun EU-weit Pflicht
Bereits 2004 hat der europäische Herstellerverband ACEM (Association des Constructeurs Européens de Motocycles) mit einer Selbstverpflichtung der Hersteller die Einführung des Motorrad-ABS für 50 Prozent aller motorisierten Zweiräder bis 2010 erfolgreich forciert. 2008 legte ACEM die Messlatte auf 75 Prozent bis 2015 – alles in allem wohl der Stand jetzt. Dennoch hat das EU-Parlament 2012 beschlossen, die Einführung des ABS für Motorräder mit mehr als 125 cm3 Hubraum (Klasse L3e A2 und A3) ab dem 1. Januar 2016 für neue Typen und ab 2017 für alle neu zuzulassenden Fahrzeuge verpflichtend einzuführen.
Im Vorfeld der Abstimmung im EU-Parlament zur verbindlichen Ausstattung von Motorrädern mit Antiblockiersystemen (ABS) wurde die sicherheitsrelevante Wirkung des Bremsassistenzsystems betont. Daher wurde die Einführung ab 2016 für neue Typen und ab 2017 für alle neu zuzulassenden Fahrzeuge allgemein begrüßt. Für die Klasse der Leichtkrafträder (125 cm³) gibt die Verordnung eine Wahlmöglichkeit mit entweder einem Antiblockiersystem oder einem Kombi-Bremssystem vor.
Vor 30 Jahren stellte die britische Firma Lucas-Girling das erste Motorrad-ABS vor, zum ersten Mal in Serie produzierte 1988 die Firma FAG Kugelfischer das Motorrad-ABS für BMW-K-100 Modelle – zum Aufpreis von damals 1980,- DM. 1991 bot Yamaha für die FJ 1200 ein selbst entwickeltes System an. 1992 bot Honda für die ST 1100 Pan European ein ABS an, 1996 folgten Kawasaki mit einem ABS für die GPZ 1100 und Honda mit dem CBS-ABS für die ST 1100, 1997 brachte Suzuki für die 1200er Bandit ein Single-ABS auf den Markt.
Weiter angetrieben wurde die Verbreitung 2004 durch die Selbstverpflichtung des Weltmarktführers Honda, ab dem Jahr 2010 jedes neuentwickelte Motorrad über 250 cm³ zumindest optional mit CBS-ABS anzubieten. BMW-Motorrad bietet seit 2013 seine gesamte Modellpalette serienmäßig mit ABS an.