Motorisierte Zweiräder gehören zur Kategorie L der leichten Kraftfahrzeuge.
Für diese Klasse hat die europäische Gesetzgebung noch kurz vor Ablauf des alten Jahres neue Vorschriften zur Luftreinhaltung erlassen.
Der Volksmund nennt es auch Euro-5.
Ab dem 01. Januar 2020 gelten diese Regularien schon bei der Genehmigung von neuen Fahrzeugtypen. Ein Jahr später zum ersten Januar 2021 müssen dann auch alle Neuzulassungen die härteren Anforderungen erfüllen. Das Paket zur Euro-5 ist umfangreich. Bei den Luftschadstoff-Grenzwerten wird mit dem Pkw gleichgezogen; allerdings muss die Klasse L hierzu weiterhin den extrem scharfen Realzyklus WMTC fahren. Der überwiegende Rest bezieht sich auf die Komplettierung der On-Board-Diagnose. Lediglich die Überwachung der Effektivität der Katalysatoren wurde auf die zweite Stufe verschoben.
Bis 2024 haben die Fahrzeughersteller nun Zeit, eine für das Zweirad taugliche Technologie zu entwickeln. Das Fahrzeuggeräusch hingegen wird gesondert behandelt, da die Diskussionen um die zukünftigen Grenzwerte und um ein praxistauglicheres Prüfverfahren zurzeit noch in vollem Gange sind. Im Laufe des Jahres dürfte eine Tendenz für die Gestaltung der Vorschriften erkennbar werden.