Seit 21 Tagen gilt: Die Ausgangsleistung zur Drosselung von Motorrädern auf Führerschein A2 konforme 35 kW (48 PS) ist nicht mehr frei wählbar, sondern auf maximal 70 kW (95 PS) begrenzt. Die Bundesrepublik hat besonders schnell auf die Klage aus Brüssel reagiert. Denn die Regelung ist bereits seit dem 28. Dezember des letzten Jahres in Kraft – 12 Tage nach dem Bundesratsbeschluss.
Diese attraktive Möglichkeit, auch leistungstärkere Fahrzeuge zu drosseln, blieb in Deutschland als einzigem EU-Mitgliedsland auch legal, als die EU 2013 eine Leistungsobergrenze für das Ausgangsbike festlegte. Doch einer Klage der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof konnte sich die Bundesrepublik nicht widersetzen und hat die deutsche Führerscheinregelung A2 dem europäischen Recht angeglichen. Dafür hat der Bundesrat dem Vorschlag des Bundesministers für Verkehr zugestimmt und bereits am 28. Dezember wurden die Beschlüsse mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl) in Kraft gesetzt.
Bestandsschutz gilt nur für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
Inhaber eines zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor dem Erscheinungstermin der 11. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt – also dem 27. Dezember 2016 – erteilten Führerscheins A2 genießen lokalen Bestandsschutz. Sie dürfen nämlich innerhalb Deutschlands auch auf 35kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung die 70kW übersteigen. Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen ist allerdings abzuraten, da die Rechtslage auch vor der geforderten Nachbesserung nicht eindeutig war.