Neue Prüfungsanforderung für Zweiradmechaniker-Meister ab 2018?
Die Anforderungen an Motorradfachwerkstätten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Zwar spielt das „gute alte Motorrad“ in purer analoger Ausstattung „Motor-Räder-Bremsen“ schon seit geraumer Zeit nur noch in der Retro-Liga - nicht selten bei Custom Bike Buildern oder privaten Schraubern beheimatet - eine Rolle, doch in den letzten ein, zwei Jahren stürmt das Digital-Equipment an den Bikes die Verkaufsräume und nachfolgend die Werkstätten.
Ob Fahrerassistenzsysteme* wie Kurven-ABS, Traktionskontrollen, semiaktive Fahrwerke, adaptive Bremsleuchten, Schaltautomaten, Tempomaten, Keyless go und vieles mehr und elektrisch angetriebene Roller bzw. eBikes im Fahrradsegment – der Meister trägt die Werkstattverantwortung für Mechanik, anspruchsvolle Elektronik und immer aufwendigere digitale Steuerelemente.
Daher erscheint es den Bundes- und Landesinnungsverbänden, den Handwerkskammern als Anbieter von Vorbereitungskursen, den Arbeitgebern und dem zur Beratung hinzugezogenen IVM als sinnvoll, die Zweiradmechanikermeisterverordnung (ZwrMechMstrV) vom 29. August 2005 an die aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten anzupassen – zumal die Ausbildung zum Beruf des Zweiradmechatronikers bereits angepasst wurde. Darauf aufbauend wird nun auch der Meister ausgebildet und geprüft.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die Arbeitgeber müssen allerdings noch einer Änderung der Verordnung zustimmen. Erst dann kann das übliche Verfahren beginnen, so dass von einer tatsächlichen Neufassung der ZwrMechMstrV 2018 auszugehen ist.
*Ein Film zum Thema „Fahrerassitenzsysteme“, produziert vom IVM in Kooperation mit dem Bundsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, ist unter www.motorrad-aber-sicher.com zu finden.