Die deutsche Motorradbranche schließt ein erfolgreiches Jahr ab. Auch der Reformplan des Bundesverkehrsministers, Besitzern des Autoführerscheins Klasse B nach Ausbildung das Führen von Leichtkrafträdern der Führerscheinklasse A1 zu erlauben, steht in diesem Jahr eindeutig auf der Positivliste.
Umso überraschter waren wir, als am 4. Dezember die ablehnende Empfehlung des Verkehrsausschusses des Bundesrates dazu bekannt wurde. Demnach empfiehlt das 18-köpfige Gremium dem Bundesrat, die geplante Neuerung im Rahmen der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht anzunehmen.
Dabei repräsentiert die Führerscheinklasse A1 leichte Motorroller und Motorräder mit 125 Kubikzentimeter und maximal 15 PS. Und schließlich ist die Fahrzeugklasse A1 seit 1996 völlig frei nutzbar für alle, die ihren Autoführerschein vor dem 1. April 1980 absolviert haben. Kurzum, es handelt sich um angenehm leichte Motorräder und – Roller, die ressourcenschonend, spritsparend und umweltschonend sind. Leichtkrafträder bieten sich geradezu an, den Mobilitätswandel hin zu möglichst klimaneutralem Verkehr mitzugestalten. Bestens geeignet sind sie auch für die notwendige individuelle Mobilität mit schmalem Geldbeutel.
Genau aus diesen genannten Gründen möchte der Bundesverkehrsminister auch all´ denjenigen, die Ihren Autoführerschein nicht vor dem 1. April 1980 absolviert haben, den Weg zu dieser Fahrzeugklasse erleichtern. Nicht etwa nach dem Motto „jetzt darf jeder“, sondern mit recht strengen Auflagen wie 5-jähriger Führerscheinbesitz für Autos, Mindestalter 25 Jahre sowie 13,5 Stunden Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis.
Am 20. Dezember tagt der Bundesrat und entscheidet endgültig und hoffentlich im Sinne einer vernunftorientierten umweltgerechten Mobilität für die breite Bevölkerung.
Wir wünschen Ihnen geruhsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr
Henning Putzke Reiner Brendicke
IVM-Präsident IVM-Hauptgeschäftsführer