Motorräder werden immer sauberer und sicherer. Ab dem 1. Januar 2017 gilt für neu zugelassene Maschinen die strengere Abgasnorm EURO-4 und ausnahmslos die ABS-Pflicht.
Viele Sparfüchse haben die günstiger angebotenen, aber fabrikneuen Modelle der in diesem Jahr auslaufenden EURO-3 Serie für ein echtes „Schnäppchen“ beim Händler genutzt. Diese „last Orders“ müssen aber definitiv noch in diesem Jahr zugelassen werden – also in vielen Fällen bis Freitag, den 30. Dezember 2016, da längst nicht alle Zulassungsstellen der Straßenverkehrsämter am Samstag geöffnet sind.
„Da insbesondere Winterkäufer dazu neigen, die fällige Erstzulassung auf den nächsten Saisonbeginn hinauszuschieben,“ so Dipl. Ing. Christoph Gatzweiler, Ressortleiter Technik beim IVM, „weisen wir nochmals darauf hin, dass Fahrzeuge, die gemäß der Richtlinie 2002/24 genehmigt wurden, ab dem 01. Januar 2017 nicht mehr zugelassen werden können. Es gibt zwar für den Hersteller die Möglichkeit, eine begrenzte Stückzahl dieser Fahrzeuge über eine aufwendige Ausnahmegenehmigung für 2017 und 2018 noch zulassungsfähig zu machen, ob das gerade gekaufte Fahrzeug aber dazugehört, sollte schnellstens beim Händler erfragt werden. Ansonsten droht im Frühjahr eine böse Überraschung auf der Zulassungsstelle.“
Obwohl die Fachhändler deutlich auf diesen Umstand hinweisen, könnte diese extrem wichtige Frist in der Euphorie des Neukaufs einfach untergehen. Denn betroffen sind praktisch alle Marken.