Am letzten Wochentag des Jahres 2019 beschloss der Bundesrat ein vom Bundesverkehrsministerium initiiertes Erfolgsmodell der Mobilität: Das Führen von Leichtkrafträdern mit einem Autoführerschein. 185.000 erworbene B196-Berechtigungen sind im Zeitraum Januar 2020 bis Ende 2022 ausgegeben worden, meldet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg.
Wer B196 erwerben darf: Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B, Mindestalter 25 Jahre, melden sich bei einer Fahrschule an und absolvieren prüfungsfrei eine theoretische und praktische Schulung. Zum Führen eines Rollers oder Leichtkraftrades mit nicht mehr als 11 kW Leistung und 125 cm³ Hubraum bzw. Elektroantrieb berechtigt die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in der Fahrerlaubnisklasse B – daher kurz „B196“ genannt.
Am häufigsten wurde die Schlüsselzahl 196 für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber registriert in Baden-Württemberg mit 589 Berechtigungen pro 100.000 Einwohnern, in Bayern 555 und in Hessen mit 530 pro 100.000 Einwohnern. Im Bundesdurchschnitt wurden 462 Eintragungen pro 100.000 Einwohner im Alter von 25 bis 60 Jahren durchgeführt.
Das Interesse an B196 war laut KBA bei Männern mit etwa drei Viertel der insgesamt erworbenen Berechtigungen stärker ausgeprägt als bei Frauen. Unabhängig vom Geschlecht machen Personen zwischen 31 und 60 Jahren gleichermaßen Gebrauch von der B196-Regelung.