Subjektiv betrachtet haben Motorräder und Roller schon immer klare Vorteile im Verkehr. Ob beim Halten, Parken, beim Vorankommen im zähfließenden Verkehr oder gar im Stau. Und möglicherweise wird ein wesentliches Merkmal dieser Mobilitätskompetenz unserer Einspurfahrzeuge zukünftig legalisiert: Die Online-Petition „Staudurchfahrung für Motorräder“ kann ab 120.000 registrierter Unterstützer mit Wohnsitz in Deutschland vom Parlament aufgenommen und diskutiert werden. Stand 15. April fehlen hierfür noch knapp 4.800 digitale Unterschriften, die bis zum 7. Mai 2015 eingereicht werden können. Legale Bevorrechtigungen im Straßenverkehr können also ein Anreiz sein, solange sie nur einer verhältnismäßig überschaubaren Gruppe zur Verfügung stehen, wie z.B. uns Motorradfahrern auf den Bundesautobahnen.
Um Bevorrechtigungen dieser Art geht es im neuen Elektromobilitätsgesetz EmoG zur „Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“. Ob Vierrad oder Zweirad mit E-Antrieb, der Elektromobilist wird in der großstädtischen Rush-Hour zukünftig vorrangig behandelt. Diese neue Freundlichkeit beginnt mit privilegiertem Parken an Ladestationen und der Ausweisung weiterer hochattraktiver Parkflächen in Innenstädten und auf Einkaufsstraßen bzw. Gebührenbefreiung auch außerhalb der Ladeinfrastruktur. Die Freigabe von Sonderfahrspuren für Busse oder andere z.B. aus Lärmschutzgründen gesperrter Durchfahrten ist ein weiterer attraktiver Schritt in Richtung „Elektrifizierung“ des Innenstadt-Verkehrs.
Zusätzlich dürfen „elektrische Reiter“ und Fahrer von elektrisch betriebenen Autos sich auf weitere Ausnahmen von Zufahrts- oder Durchfahrtsbeschränkungen freuen, z.B. in Luftkurorten, Erholungsorten und Landschaftsschutzgebieten und sogar bei kulturellen Veranstaltungen, wenn die Durchfahrtsmöglichkeit z.B. aus Lärmschutzgründen untersagt ist.
Der höhere Sinn ist es natürlich, die überschaubare Anzahl von 24.000 zugelassenen Elektrofahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland signifikant zu erhöhen, Anreize für den Erwerb eines E-Mobils auf zwei-, drei oder vier Rädern zu schaffen. Damit eng verbunden ist die Einführung eines E-Kennzeichens, die eine Bevorrechtigung für die Fahrerinnen und Fahrer von E-Fahrzeugen erst möglich macht. Denn schließlich resümiert der Gesetzentwurf im letzten Kapitel seiner 42 Seiten, dass Bevorrechtigungen nur Sinn ergeben, „wenn sie einer verhältnismäßig kleinen Gruppe gewährt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Anzahl von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in Deutschland zunehmend erhöhen wird. Insofern ist die Befristung der Regel erforderlich.“ So werden diejenigen, die früh aufs E-Bike oder E-Auto und eingeschränkt auf hybridbetriebene Fahrzeuge setzen, ab dem 1. Januar 2016 zu den privilegierten Vorreitern der Elektromobilität zählen.
*https://www.openpetition.de/petition/online/staudurchfahrung-fuer-motorraeder